Ihr Gutes Recht
(Quelle: AutoBild vom 02.07.2010)
Schmerzensgeld nur bei genauem Nachweis
Schmerzensgeld gibt es nach einem Unfall nur, wenn der Unfall als Ursache durch ärztliche Berichte belegt ist. Das Landgericht Coburg wies die Klage eines Radfahrers ab. Er bekam weniger Schmerzensgeld als gefordert, auch weil er das Attest zwei Wochen zu spät eingereicht hatte.
(Az. 13 O 184/09)
Fahrtenbuchauflage nach erstem Verstoß
Bei einem erheblichen Tempoverstoß kann der Fahrers schon nach dem ersten Vorfall zum Führen eines Fahrtenbuchs gezwungen werden. Ein Autofahrer war statt erlaubten 70 km/h 129 gefahren. Laut LG Neustadt rechtfertigt ein solch schwerer Verstoß die sofortige Anordnung einer Auflage.
(Az. 3 L 281/10NW)

