Neu 2010
Quelle: auto.de vom 15.01.2010
AU-Plakette verschwindet25 Jahre klebte sie auf deutschen Nummernschildern: die Plakette zur Abgasuntersuchung. 1985 wurde sie unter dem Namen Abgassonderuntersuchung eingeführt, um Autofahrer zum Einbau von umweltfreundlichen Katalysatoren zu bewegen. Nur wer neben dem TÜV auch die ASU hatte, durfte fahren. Für Dieselfahrzeuge wurde diese Bestimmung 1993 eingeführt.
Seit 01. Januar 2010 werden nun keine Plaketten mehr aud die vorderen Fahrzeugkennzeichen geklebt. Damit fällt die Abgasuntersuchung (AU) aber nicht aus, sonder wird in die Hauptuntersuchung (HU) intergiert und findet zum gleichen Zeitpunkt statt. Das heißt, die nächste AU wird mit der nächsten HU fällig, auch wenn die letzte AU weniger als zwölf (PKW) oder 24 (LKW) Monate zurückliegt. Andererseits entfällt auch die Pflicht zur Durchführung einer AU vor der Fälligkeit der HU.
Das Prüfverfahren als solches bleibt bestehen und soll nicht geändert werden. Die AU kann auch weiterhin von einer autorisierten KFZ-Werkstatt durchgeführt werden. Dort wird nach bestandener Prozedur eine Bescheinigung ausgestellt, die dann bei der amtlichen HU-Prüfstelle vorgelegt werden muss. Die Durchführung muss vor auf der HU-Plakette angegebenen Monat liegen.
Abgelaufene und somit überflüssige AU-Plaketten werden bei der nächsten HU entfernt und auf Wunsch wird eine weiße Blanko-Plakette an die Stelle der AU-Plakette geklebt, damit unschöne Beschädigungen am Nummernschild nicht auffallen.

